Informationen zum Mindestlohn ab 2019

Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 wurde vereinbart, dass dieser regelmäßig überprüft und an die Entwicklung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns angepasst wird. Nun erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2019 eine Erhöhung von bisher 8,84 € auf dann 9,19 € je Stunde und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 € je Stunde. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Arbeitnehmer, die bislang eine Vergütung unter diesem Satz erhalten, nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe des erhöhten Mindestlohns erhalten.

Für weitere Informationen finden Sie hier einen Download-Link mit allgemeinen Informationen zum Mindestlohn:

⇒ Informationen Mindestlohn 2019

Zahlen Sie bereits 2018 nur den gesetzlichen Mindestlohn, setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung, um eine rechtssichere Abrechnung ab 2019 zu gewährleisten.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie den Mindestlohn ab 01.01.2019 einhalten, stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend unter der Telefonnummer 06152-93020 oder per Mail zur Seite.